AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Dienst instantKOM / instantkom.de, Stand: 04.03.2016

Die Firma instantKOM, Inhaber Simon Theophil, Ostring 8, 76131 Karlsruhe, Deutschland ("instantKOM"), ist Entwickler und Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an der digitalen Publishing Plattform InstantKOM ("Plattform"), die es erlaubt, über WhatsApp und andere Messenger digitale Inhalte an Kunden zu vermitteln.

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den Abschluss von Verträgen über die Nutzung der Plattform ("Nutzungsverträge") zwischen instantKOM und dessen Kunden.

1.2 Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertrags- bestandteil, wenn instantKOM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch für den Fall, dass instantKOM in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden seine Dienstleistungen erbringt.

1.3 Der mit dem Kunden vereinbarte Nutzungsumfang der Plattform, ggf. vereinbarte Zusatzleistungen, der Beginn vereinbarter Leistungen und die Vergütung ergeben sich ausschließlich aus dem Auftragsformular.

1.4 Soweit Bestimmungen aus dem Auftragsformular in Widerspruch zu einzelnen Bestimmungen dieser AGB stehen, gehen die Bestimmungen aus dem Auftrags- formular vor.

Dasselbe gilt für andere Individualabreden zwischen den Parteien, die gemäß der in Ziffer 13.4 dieser AGB vorgesehenen Form vorgenommen werden.

2. FUNKTIONALITÄT DER PLATTFORM

2.1 Über die Plattform hat der Kunde die Möglichkeit, seine digitalen Medieninhalte ("Medieninhalte") zur Nutzung auf Smartphones und Tablets (zusammen: "Endgeräte") zu konfigurieren und zu verwalten.

2.2 Dem Kunden ist es möglich, die von ihm bereitgestellten Medieninhalte als aktuelle Einzelnachrichten in digitaler Form an Endkunden zu vermitteln.

2.3 instantKOM stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. instantKOM selbst erstellt keine eigenen Inhalte.

2.4 instantKOM stellt die Plattform auf Servern zur Nutzung am Zugangspunkt eines Rechenzentrums zur Verfügung ("Übergabepunkt der Leistung"). Zur Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Plattform am Übergabepunkt der Leistung zugreift.

2.5 Die Plattform ist zu 99% verfügbar. Die Verfügbarkeit bezeichnet, bezogen auf die Dauer eines Vertragsjahres, den Zeitraum, in dem dem Kunden die Nutzung der Plattform bei bestehender Internet-Verbindung möglich war (zuzüglich des Zeitraums, zu dem der Zugriff aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten oder von Störungen, die nicht im Einfluss von instantKOM lagen, nicht möglich war), im Verhältnis zum Vertragsjahr.

2.6 instantKOM nutzt den Dienst WhatsApp, hat aber keinerlei Einfluss auf die technische und vertragliche Gestaltung sowie den Umfang dieses von WhatsApp zur Verfügung gestellten Dienstes. WhatsApp kann jederzeit seinen Leistungsumfang ändern oder gar einstellen und damit auch die Leistungen von instantKOM verhindern.

2.7 instantKOM ist nicht gesellschaftsrechtlich mit dem Unternehmen WhatsApp (WhatsApp Inc., 650 Castro Street, Suite 120-219, Mountain View, Kalifornien, 94041, Vereinigte Staaten von Amerika) verbunden. Es bestehen zwischen instantKOM und WhatsApp auch keine besonderen vertraglichen Beziehungen hinsichtlich der von instantKOM erbrachten Dienstleistungen.

instantKOM hat keinen Einfluss auf die Gestaltung des Dienstes von WhatsApp sowie auf dessen technische Ausgestaltung. instantKOM benötigt jedoch die Dienste von WhatsApp für die Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden. Daher können Änderungen bei WhatsApp auch die Dienstleistungen von instantKOM gegenüber ihren Kunden erschweren oder gänzlich unmöglich machen. Für diesen Fall steht sowohl instantKOM als auch dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

instantKOM wird den Kunden unverzüglich über die Beeinträchtigung der von instantKOM zu erbringenden Dienste informieren, die auf Änderungen bei WhatsApp zurückzuführen sind. Im Falle von durch Änderungen bei WhatsApp verursachten Beeinträchtigungen der von instantKOM gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen wird instantKOM von seiner Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden befreit. instantKOM wird dem Kunden die auf den Zeitraum der Beeinträchtigung seiner Dienste durch Änderungen bei WhatsApp entfallende nutzungsabhängige Vergütung unverzüglich erstatten,

2.8 Falls WhatsApp nur einzelne SIM-Karten von seinem Service sperrt, wird instantKOM dies dem Kunden mitteilen und seine Dienstleistung über neue SIM-Karten erbringen. Für die Aktivierung der neuen SIM-Karten fällt eine von dem Kunden zu entrichtende Service-Gebühr an. Die Empfänger der Nachrichten, die der gesperrten SIM-Karten zugeordnet waren, müssen sich in diesem Fall neu bei dem Service anmelden. Die entsprechende Bewerbung obliegt dem Kunden.

2.9 Die weiteren Funktionalitäten und Systemvoraussetzungen der Plattform ergeben sich aus dem Auftragsformular oder dem aktuellen Stand der Self-Service-Oberfläche.

3. UMFANG UND INHALT DER VON instantKOM EINGERÄUMTEN NUTZUNGSRECHTE

3.1 instantKOM räumt dem Kunden zur Erfüllung des Zweckes des jeweiligen Nutzungsvertrages mit den in Ziffer 3.2. genannten Beschränkungen das örtlich unbeschränkte, zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ablauf der Vertragslaufzeit.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Plattform oder den Zugang zu der Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Datennetzwerks; (ii) die Plattform zur Entwicklung anderer Leistungen zu nutzen; (iii) Funktionalitäten der Plattform, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und zu nutzen; (iv) die Nutzungsrechte an der Plattform an Dritte zu übertragen oder Dritten Zugriff auf die Plattform zu gewähren; (v) den Quellcode der Plattform zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, seine Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich zwingend gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; sowie (vi) rechtliche Hinweise insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von instantKOM zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.

4.SUPPORT-SERVICES

4.1 instantKOM bietet dem Kunden bestimmte kostenfreie Support-Services an, deren Umfang sich aus dem Auftragsformular ergibt.

4.2 Sonstige vom Kunden beauftragte Support-Leistungen, insbesondere Beratungs- und technische Dienstleistungen, werden dem Kunden von instantKOM nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bevor Kosten anfallen, wird der Kunde informiert und dessen Zustimmung eingeholt.

5. VERGÜTUNG

5.1 Die Vergütung für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten und dem Auftragsformular.

5.2 instantKOM kann Preise ab dem jeweils nächsten Verlängerungszeitpunkt ändern. Geänderte Preise werden dem Kunden mindestens vier Wochen vorab schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des noch nicht verlängerten Vertrages. Ansonsten gilt die Preiserhöhung zum nächsten Verlängerungszeitpunkt als zwischen den Parteien vereinbart.

5.3 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in elektronischer Form, sofern nicht anders in der Form gemäß Ziffer 13.4 dieser AGB vereinbart. Der Abruf der Rechnung erfolgt über den instantKOM-Zugang des Kunden.

5.4 Nutzungsunabhängige Vergütung für die jeweilige Leistungsperiode ist im Voraus fällig. Nutzungsabhängige Vergütung wird monatlich nach Leistungserbringung abgerechnet. Rechnungen sind mit Rechnungsstellung fällig.

5.5 Sämtliche vereinbarten Vergütungen sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

5.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden oder die Zurück- behaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.7 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber instantKOM schriftlich zu erheben; andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

5.8 Die Geltendmachung von gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Leistungsver- weigerungsrechten bleibt beiden Parteien unbenommen.

6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN; LIZENZ; RECHTE DRITTER

6.1 Der Kunde räumt instantKOM ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich begrenztes Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Übermittlung und ggfs. sonstigen Nutzung der Medieninhalte ein, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten von instantKOM erforderlich ist.

6.2 Der Kunde gestattet instantKOM die Nennung des Kunden als Referenzkunde.

6.3 Der Kunde versichert, (i) dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte an den Medieninhalten ist, um instantKOM die zuvor genannten Rechte einzuräumen, (ii) dass der Kunde frei über diese verfügen kann und (iii) dass die Medieninhalte nicht mit Rechten Dritter belastet sind.

6.4 Der Kunde versichert, im Rahmen der Nutzung der Plattform keine rechtswidrigen oder Gesetze oder behördliche Auflagen verletzenden Inhalte, insbesondere gewaltverherrlichende, verfassungswidrige sowie pornografische Inhalte im Sinne des § 4 Abs.1 Nr. 10 JMStV und sonstige unzulässige Angebote im Sinne des § 4 Abs. 1, Abs. 2 JMStV auf den Servern von instantKOM zu speichern und/oder durch instantKOM speichern zu lassen. instantKOM steht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass der Kunde gegen seine sich aus dem vorstehenden Satz 1 ergebenden Pflicht verstößt.

6.5 Ergänzend zu Punkt 6.4 gilt: Die Verwendung des Produktes instantKOM ist im Rahmen von bestimmten Themen- und Geschäftsbereichen nicht gestattet. instantKOM behält sich vor, Benutzeraccounts oder einzelne Channels nach Inkenntnissetzung des Kunden per E-Mail temporär zu deaktivieren, wenn diese gegen eine oder mehrere dieser Richtlinien verstoßen. instantKOM steht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass der Kunde gegen eine oder mehrere Richtlinien verstößt und gleichwohl einer Inkenntnissetzung nicht innerhalb von fünf Werktagen entsprechende Anpassungen an der Ausgestaltung seines Channel(s) und Inhalten vornimmt um mit den Richtlinien in Einklang zu stehen. Nicht gestattete Themen- und Geschäftsbereiche sind wie folgt: Alle in Abschnitt 6. Punkt 6.5 dieser AGB aufgeführten Punkte, Casino, Glücksspiel und alle Arten von Glücksspiel, Wetten, Sportwetten und alle Arten von Wetten und Wettanbieter, Dating, Sexting und alle Arten von Dating und Partnervermittlung, Erotik und ähnliche, sowie alle Themenbereiche die Artverwandt zu den hier aufgeführten sind.

6.6 Unbeschadet sonstiger Rechte stellt der Kunde instantKOM im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Zusicherungen von jeder Haftung gegenüber Dritten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei. instantKOM ist weiter berechtigt, (i) Daten, die nicht der Bestimmungen der Ziffer 6.1 entsprechen, zu löschen, sowie (ii) Inhalte, die nicht den Bestimmungen der Ziffern 6.1, 6.3 oder 6.4 entsprechen, zu löschen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht löscht.

6.7 Dem Kunden ist bekannt, dass instantKOM keine gesonderten Sicherungskopien der Medieninhalte erstellt. Die Mediendaten werden 90 Tagen auf Servern zwischengespeichert. Nach Ablauf von 90 Tagen werden die Mediendaten gelöscht und durch einem Platzhalter ersetzt. instantKOM wird zudem nach Ablauf der Vertragslaufzeit sämtliche zu dem Kunden gespeicherten Daten löschen. Es obliegt dem Kunden, selbständig Sicherungskopien der Medieninhalte zu erstellen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Für Mängel der Plattform gilt ausschließlich § 280 Abs. 1 BGB. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die von instantKOM zu erbringenden Dienste den Regelungen über den Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB unterliegen. Bei der Beurteilung eines Vertretenmüssens im Sinne von § 276 BGB wird berücksichtigt, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.

7.2 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von instantKOM entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung.

7.3 instantKOM übernimmt keine Gewährleistung für den Internetzugang des Kunden und/oder dessen Endkunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internet-Zugangs. Der Kunde ist für seinen Internetzugang zum Übergabepunkt der von instantKOM zu erbringenden Dienste ausschließlich selbst verantwortlich.

8. HAFTUNG

8.1 instantKOM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von instantKOM, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von instantKOM beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von instantKOM garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.

8.2 instantKOM haftet zudem unbeschränkt für Schäden, die durch instantKOM oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von instantKOM vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

8.3 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet instantKOM außer in den Fällen der Ziffer 8.1 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind die in der Auftragsbestätigung genannten Dienstleistungen von instantKOM.

8.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.5 Im Übrigen ist eine Haftung von instantKOM ausgeschlossen.

8.6 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen instantKOM beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 8.1, 8.2 oder 8.4. Die Jahresfrist beginnt mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 bis 3 BGB.

9. DATENSCHUTZ

9.1 instantKOM weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden können. instantKOM hat alle dem Gesetz entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung von bei instantKOM gespeicherten Kundendaten vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff getroffen. Dritte sind jedoch insbesondere bei der Datenübertragung über das Internet außerhalb des Zugriffsbereichs von instantKOM unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt den Nachrichtenverkehr zu überwachen.

9.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, den datenschutzkonformen Einsatz von instantKOM gegenüber etwaigen Endkunden abzusichern.

10. VERTRAGSLAUFZEIT; BEENDIGUNG DES ZUGRIFFS

10.1 Dem Kunden ist die Nutzung der Plattform für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit gestattet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Beauftragung.

10.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat. Der Nutzungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils immer um einen weiteren Vertragsmonat, wenn er nicht spätestens fünf Arbeitstage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats bzw. Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird. Für individuelle Verträge oder Verträge im Rahmen des instantKOM-Pakets ENTERPRISE beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Vertragsmonate, sowie verlängert sich die Vertragslaufzeit für jeweils weitere 12 Vertragsmonate, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, oder jeweils 12 weiteren Vertragsmonaten. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10.3 instantKOM hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen: (i) der Kunde wird zahlungsunfähig oder überschuldet; (ii) es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt (wobei die Regelung des §112 InsO unberührt bleibt), oder (iii) der Kunde befindet sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten laufenden Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug oder ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die zu zahlende laufende Vergütung für zwei Monate erreicht.

10.4 Eine Kündigung hat stets schriftlich (Post oder eMail) zu erfolgen.

10.5 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Kunden der Zugriff auf die Plattform und die Medieninhalte - vorbehaltlich einer Vertragsverlängerung oder des Abschlusses eines erneuten Nutzungsvertrages - nicht mehr gestattet und technisch nicht mehr möglich, die Medien-Inhalte werden von instantKOM aus der Plattform gelöscht. Die vom Kunden auf der Plattform abgespeicherten Medieninhalte werden von instantKOM spätestens einen Monat nach Ende der Vertragslaufzeit endgültig gelöscht.

11. GEHEIMHALTUNG

11.1 Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht für andere, der Zusammenarbeit nicht dienende Zwecke zu verwenden. Als vertraulich gelten (i) alle Informationen über die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung, (ii) alle Informationen über die Vertragslaufzeit, (iii) alle dem Kunde zugänglich gemachten technischen Informationen und Know-how sowie (iv) sonstige Informationen, die von einer der beiden Parteien als vertraulich gekennzeichnet werden.

11.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich nicht auf Informationen, die ohne Geheimhaltungsbruch einer Partei der jeweils anderen Partei oder öffentlich bekannt geworden oder bereits bekannt sind, oder die aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnung Dritten zugänglich zu machen sind.

12. ÄNDERUNGEN DER AGB

12.1 instantKOM behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie die AGB zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um Veränderungen Rechnung zu tragen, die bei Auftragserteilung für instantKOM nicht vorhersehbar waren und deren Nichtbeachtung das vertragliche Gleichgewicht zwischen instantKOM und dem Kunden beeinträchtigt, insbesondere soweit instantKOM (i) die Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen verpflichtet ist (insbesondere bei Änderung der geltenden Rechtslage); und/oder (ii) damit einem gegen instantKOM gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, und/oder (iii) die Plattform aufgrund zwingender technischer Vorgaben von WhatsApp anpassen muss.

12.2 Zu keinem Zeitpunkt wird durch die Leistungsänderungen die Erfüllung der Hauptvertragspflichten durch instantKOM eingeschränkt.

12.3 In anderen Fällen als der Ziffer 12.1 teilt instantKOM dem Kunden vorab die Änderungen der AGB mit. Soweit der Kunde deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist instantKOM berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht wird instantKOM in der Mitteilung hinweisen.

12.4 Von der Änderungsbefugnis nach Ziffer 12.3 ausgenommen ist jede Änderung des Vertragsgegenstands und der Hauptleistungspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würde. In diesen Fällen wird instantKOM dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mitteilen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den dann geänderten Bedingungen anbieten.

13. SONSTIGES

13.1 Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehende Streitigkeiten ist Karlsruhe.

13.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.

13.4 Änderungen zwischen den Parteien geschlossener Vereinbarungen und Abweichungen und/oder Änderungen der Nutzungsbedingungen einschließlich des Schriftformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird durch per E-Mail getroffene Vereinbarungen gewahrt.

13.5 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von instantKOM die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag weder dauerhaft noch zeitweilig auf Dritte übertragen.